FOCONIS Newsletter 01/2022

2.4 FOCONIS-ZAK® und das MiFID II Quick-Fix (§§ 64a, 142 Abs. 1 WpHG n. F.)

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Durch das MiFID 2 Quick-Fix (§§ 64a, 142 Abs. 1 WpHG n. F.) wurde der elektronische Postweg als neuer Standard im Wertpapiergeschäft definiert. In der Folge wurden bzw. werden alle Depotkunden aktiv auf diese neue Form angesprochen.

In der Praxis unterscheiden wir drei Szenarien:

  1. Kunden widersprechen dem ePostfach: Alles bleibt wie bisher. Die Unterlagen werden in Papierform ausgehändigt bzw. per Post versandt.
  2. Kunden wollen den elektronischen Weg vollumfänglich nutzen: Es werden alle Unterlagen (ex-ante, Geeignetheitserklärung, Depotjahresauszüge usw.) aus dem Depotgeschäft künftig digital zur Verfügung gestellt.
  3. Rückmeldung der Kunden bleibt aus: Für die Kunden wird ein Zwangspostfach (WpHG-Postfach) angelegt. In dieses werden alle Vertriebsunterlagen (ex-ante, PIB usw.) eingestellt. Die Depotunterlagen (ex-Post, Jahresauszüge usw.) werden per Briefpost zugestellt.

Für Kundinnen und Kunden, die bereits im Vorfeld auf ein ePostfach für alle Unterlagen zum Depotgeschäft umgestellt haben, ändert sich nichts.

Umsetzung in FOCONIS-ZAK®

Um im Rahmen der FOCONIS-ZAK® Funktionspakete „WpHG-Dokumentationskontrolle“ bzw. „Union Investment Kontrollen“ dieser neuen gesetzlichen Regelung gerecht zu werden, wurden in die Funktionspakete entsprechende Prüfungen integriert. Es wird geprüft, ob Kundinnen und Kunden (Gesprächspartner/handelnde Person) ein korrekt freigeschaltetes ePostfach haben und einen eigenen, nicht gesperrten VR-Net-Key besitzen. Nur so wird sichergestellt, dass die online zur Verfügung gestellten Unterlagen auch eingesehen werden können.


FOCONIS-ZAK® Funktionspaket „WpHG Dokumentationskontrolle“

Mustervorgang zu „$GeE.10.01 Geeignetheitserklärung angelegt“ mit den neuen Unterkontrollen „$GeE.10.68“ und „$GeE.10.69“


FOCONIS-ZAK® Funktionspaket „Union Investment Kontrollen“

Mustervorgang zu „$Union.16.01 Union-Order erteilt“ mit den neuen Unterkontrolle „$Union.16.15“ und „$Union.16.16“