FOCONIS bietet umfangreiche Unterstützung bei WpHGMaAnzV (§ 87 WpHGMaAnzV)

Vilshofen/Köln/Bonn: Die FOCONIS AG bietet umfangreiche Unterstützung bei den Kontrollen der Melde- und Anzeigepflichten rund um den Bereich WpHGMaAnzV (§ 87 WpHG)

Ab dem 1. November 2012 gelten strenge Melde- und Anzeigepflichten der BaFin für alle Unternehmen, die Beratungen im Rahmen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) anbieten und durchführen.

Neben dem klassischen Beschwerdemanagement sind umfangreiche Meldepflichten einzuhalten, die von FOCONIS mit diversen Funktionen und Prozessen unterstützt werden und weit über die Anforderungen eines Prozesses zum Bechwerdemanagement hinausgehen. FOCONIS-Kunden sind in der Lage, die Auflagen termingerecht und mit professionellen Methoden umzusetzen, auch wenn die zentralen Systeme der Rechenzentralen hier noch keine vollständigen Möglichkeiten bieten.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gern an unser Team.