SCHUFA-GwG-Auskunft mit FOCONIS-ZAK® verarbeiten

Vilshofen an der Donau/Köln im Mai 2013: Nach der Erweiterung der §§ 3 und 4 des Geldwäschegesetzes sind Kreditinstitute verpflichtet, bei Vertragsabschlüssen auf fremde Rechnung die wirtschaftlich berechtigte Person des Unternehmens zu ermitteln. FOCONIS-ZAK® und die SCHUFA Holding AG unterstützen Sie dabei.

Um Ihnen bereits im Vorfeld die entsprechenden Informationen liefern zu können, bietet die SCHUFA Holding AG den neuen Service SCHUFA-GwG-Auskunft an. Ab sofort wird dieser von FOCONIS-ZAK® bestmöglich automatisiert verarbeitet und sorgt mit Hilfe von Kontrollfunktionen für Aktualität Ihrer Firmenkundendaten.

Weitere Informationen der SCHUFA Holding AG und der FOCONIS zum Thema sowie zur Preisgestaltung finden Sie auf unserer Themenseite.

Sollten Sie FOCONIS-ZAK® bisher nicht einsetzen, haben Sie auf der oben genannten Seite die Gelegenheit, ein Angebot inkl. der genannten Erweiterung anzufordern.
 

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Ihr FOCONIS Team