FOCONIS Newsletter 02/2020

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2.3 Stellungnahme zum BVR-RS (15.04.2020) zum Thema Geeignetheitserklärung

Lieber hören statt lesen?

Der BVR hat in einem Rundschreiben vom 15. April 2020 über Ergänzungen der Begründungen in der Geeignetheitserklärung informiert. Auslöser waren die Ergebnisse aus diversen BaFin-Prüfungen mit folgendem zusammengefassten Ergebnis:

  • Die aktuelle Geeignetheitserklärung enthält laut BaFin keine ausreichende Begründung zur Geeignetheit der Empfehlungen (Kaufempfehlungen, Umschichtungsempfehlungen, Halteempfehlungen).
  • Es ist kein qualitativer Abgleich zwischen Kundenangaben und den Eigenschaften des empfohlenen Produkts dokumentiert
  • In der Empfehlungsbegründung müssen zu allen Kriterien die Produkteigenschaften mit den Kundenangaben abgeglichen werden (Anlagedauer, Risikobereitschaft, Kenntnisse und Erfahrungen, Finanzielle Verhältnisse und der Anlagezweck)

Diese Anforderungen hat das FOCONIS Produktmanagement bewertet und kommt zu folgendem Fazit:
Laut den aktuell vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass wir mit den Kontrollen bereits ausreichende Prozessunterstützung in automatisierter Form bieten. Innerhalb unseres FOCONIS-ZAK® Funktionspakets „WpHG Dokumentationskontrolle“ erfolgt der qualitative Abgleich zwischen den Produkteigenschaften und den Kundenangaben in den geforderten Merkmalen.

  • $GeE.10.09 Finanzielle Verpflichtungen gefüllt? (Kontrollkonzept: Nr. 3.024)
  • $GeE.10.13 Risikoklasse der Produkte entspricht der Risikobereitschaft des Kunden? (Kontrollkonzept: Nr. 3.)
  • $GeE.10.16 Abgleich der Kenntnisse/Erfahrungen mit den empfohlenen Produkten erfolgt? (Kontrollkonzept: Nr. 3.)
  • $GeE.10.18 Gewünschter Anlagezweck berücksichtigt? (Kontrollkonzept: Nr. 3.)
  • $GeE.10.53 Gewünschter Anlagehorizont berücksichtigt? (Kontrollkonzept: Nr. 3.)
  • $GeE.10.58 Gewünschter Anlagerhythmus berücksichtigt? (Kontrollkonzept: Nr. 3.)

Das Ziel unseres Funktionspaketes ist es, diese nicht plausiblen Zusammenhänge aufzudecken und den Bearbeiter darauf aufmerksam zu machen, die Begründungstexte juristisch zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Nach Aussage zahlreicher Partner, mit denen wir hinsichtlich unserer Kontrollinhalte eng zusammenarbeiten, trifft unsere Deutung der Sachlage zu. Die FOCONIS wird im Sinne der Weiterentwicklung des Funktionspaketes die weiteren Entwicklungen zum Thema verfolgen und aktiv über den weiteren Verlauf berichten.