FOCONIS Newsletter 02/2021

2.5 FOCONIS-ZAK® und das Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)

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Seit dem 1. Juli 2021 müssen Kunden eines Finanzinstituts bei einer Kontoeröffnung eine Selbstauskunft hinsichtlich ihrer steuerlichen Ansässigkeit und, bei Rechtsträgern, hinsichtlich ihres CRS-Status' vollständig und richtig erteilen. Im Rahmen einer Kontoeröffnung erfolgt die Beschaffung der Selbstauskunft sowie die Bestätigung ihrer Plausibilität durch das Finanzinstitut. Abweichend davon darf dies unverzüglich nach der Kontoeröffnung erfolgen, sofern nachweisbar ist, dass die Beschaffung der Selbstauskunft unmöglich oder die Bestätigung der Plausibilität in Ausnahmefällen unzumutbar ist.

Im Falle des Fehlens einer Selbstauskunft muss sichergestellt werden, dass eingegangene Gelder nur an den Einzahler ausgezahlt werden. Kann die Selbstauskunft nicht innerhalb von 90 Tagen beschafft oder ihre Plausibilität bestätigt werden, so muss dies dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) unverzüglich mitgeteilt werden.

Umsetzung für Sparkassen

Die enthaltenen Kontrollen im FOCONIS-ZAK® Funktionspaket „DQ-OSPlus“ prüfen bei der Kontoeröffnung, ob eine Selbstauskunft erfasst wurde. Ist dies der Fall, wird kontrolliert, ob das entsprechende Dokument im ZDA archiviert wurde. Wurde keine Selbstauskunft erfasst, wird überprüft, ob eine Kontosperre und ein Grund für diese Sperre erfasst wurden. Außerdem wird, unabhängig davon, ob eine Sperre erfasst wurde, nach 60 Tagen ein Vorgang erzeugt und an den Kundenberater übergeben, nach 80 Tagen eine Erinnerung und schließlich nach 90 Tagen ein Vorgang zur Anzeige des Sachverhalts beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstellt, falls zwischenzeitlich keine Selbstauskunft des Kunden vorgelegt wurde.

Diagramm

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Prozessdiagramm: FOCONIS-ZAK® und das Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG)
Anwenderinnen und Anwender des FOCONIS-ZAK® Funktionspakets „DQ-OSPlus“ werden die beschriebenen Kontrollerweiterungen mit dem ZAK-Release zum 24. September 2021 erhalten.

Umsetzung für Genossenschaftsbanken

Derzeit prüfen wir, mit welchen Kontrollen wir Sie bei diesem Thema unterstützen können. Aktuell planen wir folgende Kontrollen:

  • Tägliche Ermittlung aller Kontoeröffnungen des Vortags, bei denen für den/die (Mit-)Kontoinhaber in agree21 keine CRS- bzw. FATCA-Selbstauskunft vorhanden ist. Diese Kontrollen sind mit einer entsprechenden Sperre zu versehen.
  • Ermittlung aller Kunden, bei denen X Tage nach der ersten Kontoeröffnung noch keine CRS- bzw. FATCA-Selbstauskunft vorhanden ist. Dieses Verfahren dient zur Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und zur etwaigen Auflösung der Kontoverbindung.

Die Kontrollen werden mit dem Update am 7. Oktober 2021 zur Verfügung gestellt.