FOCONIS Newsletter 03/2020

3.3 FOCONIS Zeit (Arbeitszeit- und Urlaubsverwaltung), der EuGH und die deutschen Arbeitsgerichte

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Lieber hören statt lesen?

Im Frühjahr 2019 traf der EuGH die Entscheidung, dass Arbeitgeber zur Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit Ihrer Mitarbeitenden verpflichtet sind. Seitdem warteten die Personalabteilungen entspannt auf eine entsprechende Umsetzung auf Bundesebene. In letzter Zeit rückt das Thema vermehrt in den Fokus – erste Arbeitsgerichte bestätigen den EuGH-Beschluss und haben sogar bereits geurteilt, dass schon jetzt eine Verpflichtung für Arbeitgeber besteht, ein objektives, verlässliches und zugängliches System für Arbeitnehmer einzurichten (vergl. ArbG Emden v. 20. Februar 2020 – 2 Ca 94/19, PDF-Dokument des Urteils in der R&W Datenbank)

Wenn auch Sie schon jetzt die Initiative ergreifen möchten, können Sie sich auf unserer Produktseite über die Anwendung FOCONIS Zeit (Arbeitszeit- und Urlaubsverwaltung) informieren. Auf der Seite haben Sie auch die Gelegenheit, ein persönliches Angebot anzufordern. Aufgrund der aktuellen Lage rund um die Pandemie bieten wir Ihnen nicht nur die Möglichkeit, Ihnen die Anwendung im Rahmen einer kontaktlosen Online-Präsentation vorzustellen, sondern können auch im Falle einer Beauftragung die notwendigen Arbeiten zur Einführung vollständig remote und ohne die Notwendigkeit unserer Anwesenheit durchführen.