FOCONIS Newsletter 03/2021

2.8 Hinweisgebersystem mit FOCONIS-ZAK® umsetzen

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Mit Wirkung zum 17.12.2021 wird die EU-Whistleblower-Richtlinie innerhalb des nationalen Rechts überführt. Für Sie bedeutet dies im Detail:

Unternehmen und Institutionen mit mehr als 250 Mitarbeitenden müssen intern ein Hinweisgebersystem etablieren. Ab dem 17.12.2023 wird die Regelung auf Unternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl größer 50 ausgeweitet.

Das formulierte Ziel ist es, die anonyme Hinweisübermittlung hinsichtlich Regelverstöße durch Informanten (Whistleblowing) zu vereinfachen und aktiv zu fördern. Zu den betroffenen Bereichen zählen unter anderem Verstöße gegen das Geldwäschegesetz, den Datenschutz, den Verbraucherschutz, Marktmanipulationsmaßnahmen und das Wettbewerbsrecht. Die Regelungen auf jeweils nationaler Ebene können hierüber hinausgehen.

Neben der Pflicht der Unternehmen, ein solches Hinweisgebersystem einzurichten, ist die Bundesregierung dazu verpflichtet, eine Aufsichtsbehörde einzuschalten, an die ebenfalls entsprechende Fälle gemeldet werden können. Voraussichtlich wird der Bundesdatenschutzbeauftragte diese Funktion innehaben.

Bei Nichteinhaltung ist in einem ersten Referentenentwurf des deutschen Hinweisgeberschutzgesetztes von Sanktionen bis zu einer Million Euro die Rede. Die gute Nachricht: Da gibt’s was von der FOCONIS!

Mit dem FOCONIS-ZAK® Funktionspaket „Hinweisgebersystem“ bieten wir Ihnen die optimale Lösung an, um Ihrer Verpflichtung aus dem Hinweisgeberschutzgesetz nachkommen zu können. Das Funktionspaket ermöglicht es Ihnen, ein anonymisiertes Hinweisgebersystem in Ihrem Haus vorzuhalten. Bitte beachten Sie, dass die Erweiterung aktuell nur Banken und Sparkassen zur Verfügung steht, die die Version 2 von FOCONIS-ZAK® einsetzen.

Möchten Sie das Hinweisgebersystem unter der von HCL Notes/Domino–unabhängigen Version 3 unseres Kontrollprozess-Systems einsetzen, freuen wir uns über einen entsprechenden Hinweis. Gerne über das am Ende dieses Beitrags verlinkte Formular. Neuigkeiten zum Thema erhalten Sie, wie gewohnt, über unseren FOCONIS Newsletter, den Sie hier abonnieren können, falls noch nicht geschehen.

Unsere Produktseite zum Thema finden Sie hier.

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